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Welche Besonderheiten gibt es?
Für Versorgungszusagen ab dem 1.1.2005
in Form von Rentenzahlungen besteht Steuerfreiheit der vom
Arbeitnehmer finanzierten Beiträge in Höhe von bis
zu vier Prozent der BBG-GRV (im Jahr 2005: 2.496 Euro). Dieser
Betrag erhöht sich ggf. um
1.800 Euro jährlich, sofern in der Vergangenheit die Pauschalversteuerung
nicht in Anspruch genommen wurde.
Beiträge bis zu vier Prozent der BBG-GRV sind
sozialversicherungsbeitragsfrei. Der steuerfreie Zusatzbeitrag von
jährlich 1.800 Euro ist jedoch sozialversicherungspflichtig. Bei
Entgeltumwandlung gilt ab 2009 die volle Beitragspflicht.
Die Steuerfreiheit der Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG in
der Ansparphase bewirkt die nachgelagerte Besteuerung der Leistungen
in der Leistungsphase. Steuermindernd wirkt der Abzug des Werbekosten-Pauschbetrages
und des Altersentlastungsbetrages (der Altersentlastungsbetrag wird
bis zum Jahr 2040 schrittweise abgeschmolzen).
Für Verträge, die nach altem Recht bis einschließlich
31.12.2004 abgeschlossen wurden, gelten grundsätzlich die bis
dahin wirksamen steuerlichen Regelungen bis zum Vertragsende weiter.
Merkmale:
- Beiträge sind bis zu vier Prozent der BBG-GRV (in 2005: 2.496 Euro), ggf. zzgl. 1.800 Euro jährlich steuerfrei
- Sozialversicherungsfreiheit von Beiträgen bis vier Prozent der BBG-GRV bis Ende 2008
- Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer klassischen Rentenversicherung mit Kapitaloption
- Einschluss von Zusatzversicherungen, z.B. Berufsunfähigkeits-Rente und/oder Unfall-Zusatzversicherung möglich
- Einsparung von Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber (gilt bis Ende 2008)
- Anspruch der Übertragbarkeit auf einen neuen Arbeitgeber (Portabilität) wird erfüllt
- Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer nach Ausscheiden möglich
|
ohne DV | DV 2004* | DV 2005 |
Gehalt | 2.500 € | 2.500 € | 2.500 € |
Weihnachts- geld |
1.752 € |
0,00 € |
0,00 € |
Direktversicherung | 0,00 € | 1.752 € | 1.752 € |
Summe | 4.252 € | 4.252 € | 4.252 € |
Lohnsteuer | 909,58 € | 416,58 € | 416,58 € |
pauschale LSt (20%) | 0,00 € | 350,40 € | 0,00 € |
Solidaritätszuschlag | 50,02 € | 22,91 € | 22,91 € |
pauschaler SolZ (20%) |
0,00 € |
22,91 € |
0,00 € |
Steuerabzug | 50,02 € | 22,91 € | 22,91 € |
Solidaritätszuschlag | 959,60 € | 809,46 € | 439,49 € |
Abzüge Sozialversicherung |
878,04 € |
516,25 € |
516,25 € |
Nettoverdienst | 2414,36 € | 1174,29 € | 1544,26 € |
privatfinanzierte Rentenversicherung |
1752,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
Restbetrag | 662,36 € | 0,00 € | 0,00 € |
Gesamtersparnis Arbeitnehmer |
0,00 € |
511,93 € |
878,90 € |
*) 2004 zahlt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer
Durch die Gehaltsumwandlung des Weihnachtsgeldes spart der Arbeitnehmer in unserem Beispiel im Jahr 2004 nach der Pauschalregelung Steuern und Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 511,93 Euro. Für Verträge ab 2005 fällt dann keine Lohnsteuer und kein Solidaritätszuschlag für den Beitrag zur Direktversicherung an. Somit ergibt sich eine Gesamtersparnis von 879,90 Euro. Wenn der Arbeitnehmer den Betrag von 1.752 Euro für die Altersvorsorge privat ansparen würde, blieben ihm für diesen Monat nur 662,36 Euro. Mit einer Direktversicherung sind es 1.174,29 Euro nach der alten, und 1.544,26 Euro nach der neuen Regelung. Und er hat dennoch 1.752 Euro für seine Altersvorsorge gespart.