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Private Krankenvers.
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90419 Nürnberg
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Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte
sind im Urlaub selbst bei harmlosen Erkrankungen kaum oder gar
nicht versichert. Als gesetzlich Versicherter hilft Ihnen Ihr
Auslandsreise-krankenschein nur in den Ländern der Europäischen
Union und den Mittelmeeranrainer-staaten sowie in Ländern, die
mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben.
Jedoch
stellen niedergelassene Ärzte
selbst in diesen Ländern oft Privatrechnungen aus, die meistens
sehr viel höher ausfallen, als Ihre Krankenkasse zu Hause erstattet.
Außerhalb der o.g. Länder sind Sie als Kassenpatient überhaupt
nicht kranken-versichert! Das bedeutet: Sie bleiben auf einem
Teil oder sogar den kompletten Behandlungskosten sitzen!
Doch auch für privat
Krankenversicherte ist eine zusätzliche Auslandsreisekranken-versicherung
oft sinnvoll, da nicht in jedem Versicherungsvertrag der medizinisch
notwendige Rücktransport nach Hause im Krankheitsfall eingeschlossen
ist.
Sind Sie ein privat
versicherter Beamter/Beamtin, so ist eine Auslandsreisekranken-versicherung
unbedingt zu empfehlen, denn die Beihilfe übernimmt grundsätzlich
keine Kosten für den Rücktransport und für alle anderen medizinischen
Leistungen erhalten Sie nur die Kosten erstattet, die in Deutschland
verlangt würden.
Was die Auslandsreisekrankenversicherung
u.a. bietet:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
- Ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes