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Wie finden Sie die geeignete Krankenkasse?
Nahezu 97 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Pflichtmitglieder: Die Kündigungsfrist ist der laufende Monat plus zwei Monate. Bindungsfrist: 18 Monate
Freiwillige Mitglieder: Die Kündigungsfrist ist der laufende Monat plus zwei Monate. Bindungsfrist: 18 Monate bei Wechsel in neue Kasse, keine Bindungsfrist bei Wechsel in eine PKV.
Ein neuer Arbeitsplatz: Wenn Sie erstmalig eine neue Beschäftigung aufnehmen, können Sie sich sofort versichern!
Neben den gesetzlichen Krankenkassen kann die Private Krankenversicherung eine Alternative sein. Zudem besteht die Möglichkeit, ergänzend zur gesetzlichen eine private Zusatzversicherung abzuschliessen.