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Onlinerechner Sterbegeldversicherung
Sterbegeld ersatzlos gestrichen
Zum 01.01.2004 wurde das gesetzliche Sterbegeld ersatzlos gestrichen.
Das bedeutet nun für jeden Einzelnen die komplette Eigenfinanzierung
der Bestattung. Eigenvorsorge ist somit unverzichtbar geworden.
Ein Todesfall kann in Zukunft leicht zu einem erheblichen finanziellen
Problem für die Familie werden. In einer schweren Lebenssituation kommen dann
zum Verlust des geliebten Menschen oft noch finanzielle Nöte hinzu.
Aber: Eine würdevolle Bestattung darf nicht an finanziellen Engpässen
scheitern!
Highlights auf einen Blick
- Ohne Gesundheitsprüfung - Sie können diese Versicherung bequem und schnell vereinbaren. Vorerkrankungen spielen keinerlei Rolle.
- Unfallzusatz inklusive - Ohne Mehrpreis verdoppelt sich Ihre Todesfallleistung bei Unfalltod.
- Starke Gemeinschaft - Kostenfrei erhalten Sie alle Mitgliedsvorteile im Münchener Begräbnisverein e.V.. Sie befinden sich damit in einer starken Position gegenüber dem Versicherungsunternehmen.
- Monatliches Kündigungsrecht - Sie gehen keinerlei Risiko ein, denn schon nach einem Jahr Mindestversicherungszeit haben Sie monatlich das Recht mit einer einmonatigen Frist zum Monatsende zu kündigen.