Welche Leistungen habe ich? |
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Versicherungssumme
bei Invalidität
Die Leistung errechnet sich aus der Versicherungssumme und
dem Grad der unfallbedingten Invalidität. Bereits ab einem Prozent Invalidität zahlt der Versicherer.
Der Schwerpunkt liegt jedoch auf der Absicherung von Schwerstverletzungen,
die in der Regel bei den Invaliditätsleistungen zu einem hohen Invaliditätsgrad
führen.
Die Versicherungssumme erhalten Sie bei einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent.
Ist der Invaliditätsgrad höher, erhöht sich auch die Leistung (Progression).
Ist der Invaliditätsgrad niedriger, verringert sich die Leistung.
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Bis zu fünffache Versicherungssumme
bei Vollinvalidität
Im Falle einer Vollinvalidität, also einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent,
bekommen Sie die fünffache Versicherungssumme ausgezahlt (bei Wahl 500
Prozent Progression).
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Leistung bei Unfalltod
Die Todesfallleistung wird gezahlt, wenn die versicherte Person innerhalb
eines Jahres infolge des Unfalls gestorben ist.
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Krankenhaustagegeld
Befinden Sie sich aufgrund eines Unfalls in vollstationärer Heilbehandlung,
wird Ihnen je Kalendertag ein Krankenhaustagegeld in der vereinbarten Höhe
gezahlt, längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
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Genesungsgeld
Für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld
besteht, erhalten Sie nach Entlassung aus der Heilbehandlung ein Genesungsgeld,
längstens jedoch bis 28 Tage.
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Kosmetische Operationen bis
5.000 EUR (beitragsfrei)
Es
wird Ersatz geleistet bis zur Höhe von 5.000 EUR für nachgewiesene
Arzthonorare und sonstige Operationskosten sowie für notwendige
Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus.
Bei der Produktlinie LUXUS werden darüberhinaus auch nachgewiesene
Zahnarzt- und Zahnbehandlungskosten übernommen, soweit natürliche
Zähne beschädigt wurden.
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Bergungs-, Transportkosten bis
5.000 EUR (beitragsfrei)
Ersetzt
werden nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze
von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten
- soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet werden - bis
zu einem Betrag von 5.000 EUR.
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Kurkostenbeihilfe bis
5.000 EUR (beitragsfrei)
Es wird nach
einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne
von Ziffer 1 AUB 99 eine Kurkostenbeihilfe bis
zur Höhe von 3.000 EUR gezahlt, wenn die versicherte
Person innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag
an gerechnet wegen der durch das Unfallereignis
hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren
Folgen eine medizinisch notwendige Kur von mindestens
3 Wochen Dauer durchgeführt hat.
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